Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.417 Anfragen

Betriebskostenabrechnung: Fehlende getrennte Ermittlung von Heiz- und Warmwasserkosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Dem Mieter steht auch dann ein Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 HeizkV zu, wenn der Vermieter gegen das in § 9 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 HeizkV§ 9 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 HeizkV enthaltene Gebot einer getrennten Ermittlung von Heiz- und Warmwasserkosten verstößt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Unstreitig hat der Kläger in dem streitgegenständlichen Mietobjekt entgegen § 9 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 HeizkV keinen gesonderten Wärmezähler zur Messung der auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallenden Wärmemenge eingebaut. Dass dies für ihn mit einem unzumutbar hohen Aufwand im Sinne von § 9 Abs. 2 S. 2 HeizkV verbunden gewesen wäre und deshalb unterbleiben durfte, ist nicht ersichtlich.

Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht zu Recht ein Kürzungsrecht des Beklagten gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 HeizkV angenommen, der entgegen der Auffassung des Klägers auch auf einen Verstoß gegen das in § 9 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 HeizkV enthaltene Gebot einer getrennten Ermittlung von Heiz- und Warmwasserkosten anzuwenden ist.

Dies folgt insbesondere aus dem Regelungszweck von § 9 HeizkV. Denn die nach §§ 7 und 8 HeizkostV vorgesehene Verteilung der Kosten von Wärme und Warmwasser beruht auf der Voraussetzung, dass beide Versorgungsformen aus jeweils getrennten Anlagen stammen, da nur dann die Kosten dem Nutzer nach den verordnungsrechtlichen Verteilungsregelungen zugeordnet werden können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Halle, 20.09.2018 - Az: 1 S 176/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz