Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.026 Anfragen

Urteile - Heizkosten

Mietrecht

Die Heizkosten sind ein nicht unerheblicher Teil der Nebenkosten.

Die Heizkostenverordnung schreibt hier zwingend die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vor, wenn die Versorgung über zentrale Heizungs- und Warmwasseranlagen erfolgt. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen eine Abrechnung nach Wohnfläche zulässig ist.

Ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorgesehen, so müssen mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden.

Der Vermieter darf hier keine vermeidbaren oder unnötig hohen Kosten auf die Mieter umlegen. Eine nachvollziehbare Heizkostenabrechnung enthält die Gesamtkosten der angelieferten Energie und die sonstigen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage angefallenen Kosten.

Legt der Vermieter keine verbrauchsabhängige Rechnung vor, so kann der Mieter die auf ihn entfallenden Heizkosten pauschal um 15% kürzen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant