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Betriebskostenabrechnung und der Heizölverbrauch

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Die Abrechnung des Heizölverbrauchs im Rahmen der Betriebskostenabrechnung kann vom Vermieter derart erfolgen, dass der Wert des Heizöls nach dem gezahlten Preis für die vorausgegangene Heizöllieferung bemessen wird. Der Mieter muss ggf. hierdurch entstehende Ungerechtigkeiten hinnehmen, wenn der Mieter die Kosten der Brennstoffversorgung tragen muss.

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