Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.774 Anfragen

Keine Wohnwertminderung: In der Großstadt ist mit Geräuschen zu rechnen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.
Im vorliegenden Fall verlangte ein Berliner Wohnungsmieter, dass bei der Mieterhöhung das Merkmal „Wohnumfeld“ wohnwertmindernd berücksichtigt werden muss. Schließlich gäbe es Geräuscheinwirkungen durch einen Wochenmarkt und umliegende Gaststätten.

Mit dieser Ansicht scheiterte der Mieter vor Gericht - solche Geräuschbelästigungen sind nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen, da diese ein ortsübliches Erscheinungsbild einer innerstädtischen Wohnlage darstellt.

Ein anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Geräuscheinwirkungen das in einer zentralen Großstadtlage zu erwartende und hinzunehmende Maß überschreiten. Dies konnte der Mieter hier aber nicht darlegen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die ortsübliche Miete ist anhand des Berliner Mietspiegels 2009 zu ermitteln, der ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558 d BGB ist. Aufgrund der in § 558 d Abs. 3 BGB enthaltenen gesetzlichen Vermutung ist in Verbindung mit § 292 ZPO davon auszugehen, dass die innerhalb der Spanne liegenden Mietwerte die ortsübliche Miete für die Wohnungen des jeweiligen Mietspiegelfelds widerspiegeln. Einschlägig für die 87,89 m² große Wohnung ist das Rasterfeld I 2, das eine Spanne von 3,77 EUR/m2 bis 6,33 EUR/m2 und einen Mittelwert von 5,08 EUR/m2 ausweist.

Die Bestimmung der konkreten ortsüblichen Miete innerhalb der Spanne kann durch eine Schätzung erfolgen. Die Voraussetzungen gemäß § 287 Abs. 2 ZPO sind gegeben. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen fallen Kosten an, die zur Höhe der streitigen Mieterhöhung außer Verhältnis stehen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.774 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim