Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.023 Anfragen

Keine Wohnwertminderung: In der Großstadt ist mit Geräuschen zu rechnen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Im vorliegenden Fall verlangte ein Berliner Wohnungsmieter, dass bei der Mieterhöhung das Merkmal „Wohnumfeld“ wohnwertmindernd berücksichtigt werden muss. Schließlich gäbe es Geräuscheinwirkungen durch einen Wochenmarkt und umliegende Gaststätten.

Mit dieser Ansicht scheiterte der Mieter vor Gericht - solche Geräuschbelästigungen sind nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen, da diese ein ortsübliches Erscheinungsbild einer innerstädtischen Wohnlage darstellt.

Ein anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Geräuscheinwirkungen das in einer zentralen Großstadtlage zu erwartende und hinzunehmende Maß überschreiten. Dies konnte der Mieter hier aber nicht darlegen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die ortsübliche Miete ist anhand des Berliner Mietspiegels 2009 zu ermitteln, der ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558 d BGB ist. Aufgrund der in § 558 d Abs. 3 BGB enthaltenen gesetzlichen Vermutung ist in Verbindung mit § 292 ZPO davon auszugehen, dass die innerhalb der Spanne liegenden Mietwerte die ortsübliche Miete für die Wohnungen des jeweiligen Mietspiegelfelds widerspiegeln. Einschlägig für die 87,89 m² große Wohnung ist das Rasterfeld I 2, das eine Spanne von 3,77 EUR/m2 bis 6,33 EUR/m2 und einen Mittelwert von 5,08 EUR/m2 ausweist.

Die Bestimmung der konkreten ortsüblichen Miete innerhalb der Spanne kann durch eine Schätzung erfolgen. Die Voraussetzungen gemäß § 287 Abs. 2 ZPO sind gegeben. Bei der Beauftragung eines Sachverständigen fallen Kosten an, die zur Höhe der streitigen Mieterhöhung außer Verhältnis stehen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Berlin, 21.02.2012 - Az: 63 S 276/11

ECLI:DE:LGBE:2012:0221.63S276.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant