Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenAuch eine Erhöhung des Gaspreises um 500 % rechtfertigt es nicht den Gasbezug beim Mieter einzustellen. Die Wiederaufnahme der Gasversorgung kann daher mittels einstweiliger Verfügung erreicht werden.
Dem Mieter steht ein Anspruch auf Versorgung der Wohnung mit
Warmwasser und Heizung und damit auf Wiederherstellung der Gasversorgung zu. Die Erhöhung des Gaspreises rechtfertigt keine Einstellung des Gasbezugs. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil es sich insoweit um umlagefähige
Nebenkosten handelt, die letztlich die Mieter in der Regel entsprechend ihres Verbrauches zu tragen haben.
Dem Vermieter ist es nicht verwehrt, die
Vorauszahlungen für die Zukunft erhöhen.
Es ist vollkommen unstrittig, dass eine Versorgung mit Warmwasser und Heizung zu den absoluten Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen gehört, die ein Vermieter und Eigentümer einer Liegenschaft zu gewährleisten hat, ob er nun will oder nicht.