Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 402.870 Anfragen

Kürzungsrecht des Mieters an Heiz- und Warmwasserkosten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Kürzungsrecht des Mieters an den Heiz- oder Warmwasserkosten nach § 12 Abs. 1 Heizkostenverordnung besteht auch für den Fall, dass der Vermieter zwar verbrauchsabhängig abgerechnet hat, die Abrechnung jedoch entgegen der Regelungen für verbundene Anlagen gemäß § 9 Heizkostenverordnung vorgenommen wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

§ 12 HeizkostenV lautet auszugsweise wie folgt:

„(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.“

Nach dem Sinn und Zweck der Regelung müssen beide Voraussetzungen kumulativ vorliegen, um ein Kürzungsrecht auszuschließen. Nur wenn die Abrechnung den Vorschriften der HeizkostenV entspricht und verbrauchsabhängig ist, besteht kein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV.

Hierzu hat der Bundesgerichtshof, dessen Entscheidung die Kammer sich zu eigen macht, ausgeführt (BGH, 20.01.2016 - Az: VIII ZR 329/14):

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant