Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.670 Anfragen

Ohne verbrauchsabhängige Abrechnung können Heizungs- und Warmwasserkosten gekürzt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Nach § 12 HeizkV hat der Nutzer das Recht bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen, soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Wärmekosten für die Warmwasseraufbereitung wurden nicht durch einen Zähler ermittelt, sondern nach § 9 Abs. 2 der HeizkV berechnet.

Für den Monat Juli 2016 nahm die Beklagte einen Abzug in Höhe von 130,83 Euro von der Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2015 vor. Die Beklagte kürzte die Heizungskosten sowie auch die Warmwasserkosten um einen Anteil von 15 %.

Der Kläger ist der Ansicht, der Beklagten stehe kein Kürzungsrecht im Hinblick auf sämtliche Heizkosten, sondern lediglich im Hinblick auf die Warmwasserkosten zu. Es handele sich hierbei um einen Abzug in Höhe von maximal 26,39 Euro.

Die Beklagte ist der Ansicht, die gesamte Wärmemenge der zentralen Wasserversorgungsanlage im Hause sei nicht gem. § 9 Abs. 2 HeizkostenV mit einem Wärmezähler gemessen worden. Damit sei zwangsläufig als Differenzbetrag zur Gesamtwärmemenge die Wärmemenge der Heizkosten im Hause ebenso falsch ermittelt worden. Der Beklagten stehe ein Kürzungsrecht an den gesamten Wärmekosten, also an den Wassererwärmungs- und an den Heizkosten zu.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Potsdam, 01.09.2017 - Az: 24 C 216/16

ECLI:DE:AGPOTSD:2017:0901.24C216.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant