Ähnlich der Rechtslage im Mietrecht hat der BGH auch für das Wohnungseigentumsrecht entschieden, dass in die Jahresgesamtabrechnung alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen sind (vgl. BGH, 17.02.2012 - Az: V ZR 251/10).
AG Horb, 17.11.2016 - Az: 1 C 202/15 WEG
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