Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.706 Anfragen

Heizkostenabrechnung nicht verbrauchsabhängig: Mieter hat Kürzungsrecht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Entspricht die Heiz- und Warmwasserabrechnung nicht einer verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung, so kann der Mieter diese um 15 % kürzen.

Die rechnerische Ermittlung eines Verbrauchs, der tatsächlich nicht gemessen worden ist, stellt keine Verbrauchserfassung dar. In § 9 Abs. 2 HeizkostenVO ist ausdrücklich geregelt, dass die auf zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge zu messen ist und eine rechnerische Ermittlung nach der vorgegebenen Formel nur ausnahmsweise möglich ist. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung ist nur eine solche gemäß § 9 Abs. 2 HeizkostenVO.

Eine dahingehende Auslegung entspricht auch dem Sinn und Zweck der Heizkostenverordnung, wonach das Verbraucherverhalten der Nutzer nachhaltig beeinflusst und damit Energiespareffekte erzielt werden sollen. Aus diesem Grunde sollen die Vermieter angehalten werden, den individuellen Energieverbrauch zu erfassen, beispielsweise durch den Einbau von Wärmemengenzählern. Wenn man eine rechnerische Ermittlung nach § 9 Abs. 2 S. 2, 3 HeizkostenVO als „verbrauchsabhängige“ Ermittlung akzeptieren würde, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen, könnte so der Zweck der Heizkostenverordnung umgangen werden.


AG Osnabrück, 26.04.2021 - Az: 15 C 2833/20 (11)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant