Es liegt kein Angebot auf eine Vertragsänderung vor, wenn der Vermieter seinem Mieter versehentlich in einem Schreiben eine neue Aufschlüsselung der Mietstruktur mitteilt, bei der die mietvertraglich vereinbarte Miete deutlich unterschritten wird und der mitgeteilte Betrag schlicht unerklärlich ist.
Daher kann der Mieter die Änderung auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend annehmen.
Daher kann der Mieter die Änderung auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend annehmen.
AG Freiburg, 22.04.2022 - Az: 4 C 260/21
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


