Es liegt kein Angebot auf eine Vertragsänderung vor, wenn der Vermieter seinem Mieter versehentlich in einem Schreiben eine neue Aufschlüsselung der Mietstruktur mitteilt, bei der die mietvertraglich vereinbarte Miete deutlich unterschritten wird und der mitgeteilte Betrag schlicht unerklärlich ist.
Daher kann der Mieter die Änderung auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend annehmen.
Daher kann der Mieter die Änderung auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend annehmen.
AG Freiburg, 22.04.2022 - Az: 4 C 260/21
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