Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.762 Anfragen

Rechtzeitiger Zugang der Betriebskostenabrechnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.

Im konkreten Fall ist die vorgenannte Abrechnungsfrist nicht eingehalten worden. Laut Vortrag der Beklagten wurde die Abrechnung zwar noch am Abend des 31.12.2010 in den Briefkasten der Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingeworfen, jedoch war dies unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht geeignet, die Abrechnungsfrist zu wahren. Dies aus folgendem Grund:

Rechtzeitig im Sinne des § 556 Abs. 3 BGB geht dem Mieter die Betriebskostenabrechnung des Vermieters nur dann zu, wenn unter normalen Umstanden damit gerechnet werden darf, dass diese noch vor Fristablauf zur Kenntnis genommen werden kann.

Wird die Abrechnung erst am 31.12. abends in den Briefkasten eines Bürobetriebs eingeworfen, in dem branchenüblich am Abend des Silvestertages - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht die Abrechnung erst am nächsten Werktag zu.

Nach der Verkehrsanschauung durfte der Vermieter nicht davon ausgehen, dass der Briefkasten der Anwaltskanzlei P. & P. noch am Abend des 31.12.2010 geleert werden würde. Die Abrechnung ist den Prozessbevollmächtigten des Mieters, deren Empfangsbefugnis unterstellt, somit erst am 03.01.2011 und damit nach Ablauf der Frist zugegangen.

Infolge dessen konnte der Vermieter von dem Mieter vorliegend keine Nachforderung verlangen.


AG Köln, 28.03.2011 - Az: 220 C 451/10

ECLI:DE:AGK:2011:0328.220C451.10.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell