Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.206 Anfragen
Flächenunterschreitung von mehr als 10% ist ein Mangel der Mietsache
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zwar kann dem Zusatz „ca.“ bei der Flächenangabe im Mietvertrag entnommen werden, dass Einigkeit darüber besteht, dass Toleranzen hingenommen werden sollen.
Diese Toleranz kann jedoch nicht beliebig stark ausfallen. Sie findet Ihre Grenze dort, wo die Unerheblichkeit einer Tauglichkeitsminderung der Mietsache (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB) endet.
Diese Grenze ist bei mietvertraglichen Flächenangaben im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit bei 10 % anzusetzen. Eine zusätzliche Toleranz ist nicht gerechtfertigt (BGH, 24.03.2009 - Az: VIII ZR 133/03).
LG Hamburg, 01.01.1970 - Az: 333 S 15/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.