Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel auch gegen volljährige Kinder des Mieters?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern kein nach außen erkennbarer eigenständiger Mitbesitz eines inzwischen volljährigen Kindes vorliegt, kann eine Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel auch gegen das dort nicht aufgeführte Kind des Mieters erfolgen.

Denn wenn minderjährige Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in der elterlichen Wohnung wohnen bleiben, so sind sie in der Regel weiterhin bloße Besitzdiener. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder unter der Adresse gemeldet sind, der Vermieter die tatsächlichen Verhältnisse kennt und die Kinder verheiratet sind.

Nur dann, wenn die Änderung der Besitzverhältnisse volljähriger Kinder an der elterlichen Wohnung nach außen eindeutig erkennbar geworden ist oder aber das Kind einen Teil der Wohnung alleine bewohnt und daran Mitbesitz hat, gilt ein anderes. Ein eigenes Zimmer ist hierfür unzureichend, da dies der Nutzung als Minderjähriger entspricht und kein abgetrennter Lebensbereich vorhanden ist.


AG Berlin-Wedding, 24.09.2021 - Az: 33 M 1729/21


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant