Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.365 Anfragen

Zumutbarkeit mehrfachen täglichen Stoßlüftens zur Verhinderung von Feuchtigkeitsbildung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann vom Mieter nicht verlangt werden, seine Wohnung alle 3-4 h täglich stoßzulüften, um Dampfdiffusion zu verhindern und ein mangelfreies Raumklima herzustellen. Dies ist insbesondere einem berufstätigen Mieter nicht zumutbar, der zwangsläufig über einen längeren Zeitraum abwesend ist. Das Stoßlüften kann lediglich zu den Anwesenheitszeiten des Mieters verlangt werden.

Eine Wohnung, dass nicht den heutigen Ansprüchen an Wärmedämmung gerecht wird und dadurch eine häufige Stoßlüftung erforderlich macht, ist mit einen Mangel behaftet, der zu einer Minderung in Höhe von 10 % der Bruttomiete berechtigt.


AG Bad Homburg, 14.09.2011 - Az: 2 C 240/10 (23)

Nachfolgend: LG Frankfurt/Main, 07.02.2012 - Az: 2-17 S 89/11, 2/17 S 89/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia KleinDr. jur. Jens-Peter VoßTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant