Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.087 Anfragen

Vereinbarung einer Einmalzahlung für die gesamte Mietdauer

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Vereinbarung einer Einmalzahlung für die gesamte Mietdauer ist nur dann beachtlich, wenn sie im ursprünglichen Mietvertrag vereinbart wurde, ohne dass es darauf ankommt, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Missbrauchsabsicht vorlag.

Hierzu führte das Gericht aus:

In dem Rechtsstreit wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:

- Aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung steht dem Kläger gegenüber der Beklagten ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der von ihr inne gehaltenen Wohnung zu (§ 546 Abs. 1 BGB); denn die fristlose Kündigung vom 13.03.2014 ist gem. §§ 543 Abs. 1, 2 Nr. 3a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB wirksam, weil sich die Beklagte mit der Zahlung des Mietzinses für Februar und März 2014 im Zahlungsverzug befand.

- Die Beklagte schuldete den Mietzins, weil der “1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 13.12.2008” in Bezug auf den streitgegenständlichen Zeitraum unwirksam ist (§§ 57b ZVG, 566c BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim