Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.120 Anfragen

Duldung der Neuinstallation von funkfähigen Rauchwarnmeldern

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter ist zur Duldung der Neuinstallation von funkfähigen Rauchwarnmeldern verpflichtet.

Insoweit handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme i.S.d. § 555b BGB, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden ist und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen kann (§ 555c Abs. 4 BGB), durch die aber der Gebrauchswert der Mietsache (objektiv) nachhaltig erhöht wird und durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse (objektiv) dauerhaft verbessert werden.

Es liegt allein in der Dispositionsbefugnis des Vermieters, ob er sich für funkfähige Rauchwarnmelder entscheidet oder ob er Modelle ohne dieses Qualifikationsmerkmal weiter nutzt bzw. spätestens nach zehn Jahren neu einbaut.


LG Hamburg, 20.07.2020 - Az: 307 S 14/20

ECLI:DE:LGHH:2020:0720.307S14.20.00

Vorgehend: AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - Az: 531 C 310/19

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler