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Sterben in der Mietwohnung ist vertragsgemäßer Gebrauch

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Versterben in der Mietwohnung stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar (AG Bad Schwartau, 05.01.2001 - Az: 3 C 1214/99).

Dabei ist es ohne Belang, ob wie im vorliegenden Fall im Schlafzimmer wegen der Arbeiten des sogenannten Tatortreinigers oder wegen des Versterbens des Mieters ein schlechter Geruch herrschte und ob die Wohnung mit Ungeziefer befallen war. Denn das Sterben in der gemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauches dar.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.11.2020 - Az: 15 C 59/20

ECLI:DE:AGBETK:2020:1124.15C59.20.00

Nachfolgend: LG Berlin, 05.10.2021 - Az: 66 S 7/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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