Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.607 Anfragen

Verbot der Beherbergung von Privatreisenden ist kein Pachtmangel

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die durch eine landesrechtliche Corona-Schutzverordnung verfügten Verbote der Beherbergung von Privatreisenden und der Öffnung eines Restaurantbetrieb in einem Hotel stellen in der Regel keinen Pachtmangel dar. Die damit verbundene Nichtnutzbarkeit des Pachtobjekts fällt in das Verwendungsrisiko des Pächters.

Das Verbot der Beherbergung von Privatreisenden und das durch die Corona Pandemie bedingte Ausbleiben von Geschäftsreisenden in einem Hotel stellen aber eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage dar, die selbst bei nicht vollständigem Ausbleiben von Umsätzen eine Anpassung des Pachtzinses (mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Betriebskosten) auf die Hälfte rechtfertigen. Eine Existenzgefährdung des Pächters ist nicht erforderlich, entscheidend ist vielmehr das Maß der Störung der Vertragsangemessenheit und Vertragsgerechtigkeit.

Staatliche Unterstützungsleistungen für den Pächter oder ähnliche Ersatzleistungen sind allenfalls in Ausnahmefällen zu berücksichtigen.


LG Krefeld, 14.07.2021 - Az: 2 O 58/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant