Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.223 Anfragen

Betriebskosten-Streit um Wartungskosten, Allgemeinstrom sowie Notdienst- und Concierge-Kosten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten Mieter und Vermieter um einige Positionen der Betriebskostenabrechnung. Hierzu entschied das in der Sache befasste Gericht:

Die Kostenposition „Wartungskosten“ war so nicht umlagefähig, da nicht erkennbar war, um was für Wartungskosten es sich handeln sollte. Im Übrigen fehlte es auch an einer Umlagevereinbarung im Mietvertrag.

Die Kosten „Allgemeinstrom“ waren ebenfalls nicht umlagefähig, da es eine derartige Kostenposition nach der Betriebskostenverordnung nicht gibt.

Umlagefähig sind danach allenfalls die Kosten für die Beleuchtung, die unter „Allgemeinstrom“ zwar fallen mögen, daneben beinhaltet die Kostenposition „Allgemeinstrom“ aber etwa auch die Kosten des Stroms einer Entlüftungsanlage.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin