Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.352 Anfragen

Unterlassungsanspruch bei Anbringung eines Katzennetzes auf dem Balkon

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Unterlassungsanspruch des Vermieters kann gemäß § 541 BGB bestehen, wenn der Mieter die Mietsache vertragswidrig gebraucht. Maßgeblich ist dabei die vertragliche Regelung, nach der bauliche Veränderungen der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Eine bauliche Veränderung liegt vor, wenn eine nicht nur unerhebliche, auf Dauer angelegte Umgestaltung des Erscheinungsbildes der Wohnung oder des Gebäudes erfolgt. Unerheblich ist, ob ein Substanzeingriff in die Bausubstanz vorgenommen wird (AG Oberhausen, 10.05.2011 - Az: 34 C 130/10).

Das Anbringen einer Holzkonstruktion mit Katzennetz stellt eine solche bauliche Veränderung dar. Sie ist auf Dauer angelegt, da sie über mehrere Monate bestehen bleibt und nach außen sichtbar ist. Eine Zustimmung des Vermieters ist erforderlich. Der Zweck, den der Mieter mit der baulichen Veränderung verfolgt, ist dabei rechtlich unerheblich. Ein Anspruch auf Duldung einer solchen Einrichtung besteht nicht. Der Vermieter kann die Unterlassung verlangen.

Ein Anspruch auf Beseitigung der bereits angebrachten Konstruktion besteht jedoch nicht, wenn die beanstandete Einrichtung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht mehr vorhanden ist. Nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt der Beseitigungsanspruch durch Erfüllung, wenn die geschuldete Handlung - hier die Entfernung der Einrichtung - bereits vorgenommen wurde. Ein solcher Anspruch ist daher unbegründet, sobald die bauliche Veränderung vor der Entscheidung beseitigt wurde.


AG Berlin-Neukölln, 12.04.2012 - Az: 10 C 456/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen