Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.727 Anfragen

Betriebskostenabrechnung: Belege müssen explizit verlangt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Erst wenn der Mieter sein Belegeinsichtsrecht geltend macht, resultiert daraus für ihn ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Gewährung der Belegeinsicht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Klägerin steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch gegen die Beklagte nicht zu. Die Klägerin ist nicht berechtigt, den auf die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 vom 07.11.2023 am 27.11.2022 bezahlten Nachforderungsbetrag in Höhe von 337,87 € aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuverlangen.

Voraussetzung dafür wäre, dass die Klägerin auf eine nicht existierende Schuld geleistet hätte. Daran fehlt es vorliegend. Durch die vorgenannte, formell wirksame Betriebskostenabrechnung ist der dort genannte Nachzahlungsbetrag fällig geworden. Es führt allein schon die Übermittlung einer (formell) ordnungsgemäßen Abrechnung über die Betriebskosten an den Mieter zur Fälligkeit des sich hieraus ergebenden Nachforderungs- und Guthabensaldos gemäß § 271 Abs. 1 BGB. Erst wenn der Mieter von seinem Belegeinsichtsrecht geltend macht, resultiert daraus für ihn ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Gewährung der Belegeinsicht.

Dieses Zurückbehaltungsrecht ist vorliegend aber gar nicht erst entstanden, denn die Klägerin hat erst deutlich nach Zahlung des Abrechnungssaldos, nämlich erstmalig mit Schreiben des Mietervereins vom 28.02.2024 von ihrem Recht auf Belegeinsicht Gebrauch gemacht. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie aber bereits die Leistung bewirkt, ohne sich auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Remscheid, 03.02.2025 - Az: 7 C 130/24

ECLI:DE:AGRS:2025:0203.7C130.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant