Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.114 Anfragen

Betriebskostenabrechnung: Kosten für Hausmeister und Gartenpflege können nicht zusammengefasst werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Zusammenfassung von Kostenpositionen über die Grenzen der jeweiligen Definition als Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung ist nur im Ausnahmefall zulässig, soweit die Betriebskosten nach ihrem Entstehungsgrund gleichartig sind, wie das in Teilen des Bundesgebietes bei den Kostenpositionen „Wasser“ und „Abwasser“ angenommen wird (vgl. BGH, 24.01.2017 - Az: VIII ZR 285/15; AG Hamburg, 11.11.2022 - Az: 49 C 366/21).

Im Hinblick auf die Differenzierung der Abrechnung nach einzelnen Kostenpositionen ist die Wirksamkeit danach grundsätzlich gewährleistet, wenn der Vermieter eine Aufschlüsselung vornimmt, die den einzelnen Ziffern des Betriebskostenkataloges in § 2 Betriebskostenverordnung entspricht.

Darüber hinaus ist es zulässig, auch innerhalb der Ziffern weiter zu differenzieren. Wenn sich der Hausmeister um die Gartenpflege kümmert, lässt § 2 Ziff. 14 der Betriebskostenverordnung eine entsprechende Abrechnung als Kosten des Hausmeisters grundsätzlich zu. Dies betrifft jedoch allein die Arbeitsleistung der Hausmeister. Anderweitige Gartenpflegekosten, wie etwa die Erneuerung von Gehölzen oder des Sandes einer Sandkiste oder auch weitergehende Gartenpfegearbeiten, für deren Durchführung Hausmeister oftmals nicht hinreichend qualifiziert sind, wie etwa das Ausdünnen von Bäumen oder anderweitige qualifiziertere Tätigkeiten, sind als Kosten der Gartenpflege abzurechnen, selbst wenn das Einpflanzen letztlich durch den Hausmeister erfolgt und die Arbeitsleistung des Einpflanzens insoweit bei den Hausmeisterkosten abgerechnet wird.


AG Hamburg, 12.08.2024 - Az: 49 C 535/23

ECLI:DE:AGHH:2024:0812.49C535.23.00

Theresia DonathHont Péter HetényiMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich