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Wirksamkeit eines Modernisierungs-Mieterhöhungsverlangens

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Modernisierungs-Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen nur die Gesamtkosten genannt werden, jedoch nicht auch noch nach einzelnen Gewerken (Maurer, Maler, Gerüstbauer etc.) untergliedert wird (vergleiche LG Bremen, 22.03.2018 - Az: 2 S 124/17). Dies gilt insbesondere für die umfangreiche Position „Wärmedämmung an den Außenwänden/Fassadenarbeiten“.

Bei wechselndem Parteivortrag des Vermieters zur Erfüllung von Nebenkostennachforderungen durch den Mieter ist der zuerst gebrachte Prozessvortrag zugrunde zu legen, wenn dieser später nur unsubstantiiert bestritten wird, ohne den Widerspruch aufzuklären.


LG Hamburg, 17.01.2020 - Az: 307 S 50/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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