Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.590 Anfragen

Belegeinsichtsrecht des Mieters bei einem „papierlosen Büro“ des Vermieters

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Auch dann, wenn der Vermieter ein (teil)digitales Büro führt, muss er Belege für die Nebenkostenabrechnung im Original vorlegen, da der Mieter einen Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege hat.

Dieser Anspruch erstreckt sich zumindest auf die (noch) vorhandenen Originalbelege. Diese muss der Vermieter einzeln benennen und vorlegen. Dies gilt auch für Originalbelege, die nach dem Scannen noch nicht vernichtet worden sind.

Nur dann, wenn der Vermieter tatsächlich nur noch die digitale Form der Belege hat, ist er nicht dazu verpflichtet die Belege in anderer Form vorzulegen.


LG Hamburg, 08.01.2020 - Az: 401 HKO 56/18

ECLI:DE:LGHH:2020:0108.401HKO56.18.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.590 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant