Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen falscher Mieterselbstauskunft
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Einem Mieter, der zu Beginn des Mietverhältnisses eine falsche Mieterselbstauskunft gibt, indem er Schulden verschweigt (hier: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), kann gem. § 543 Abs. 1 BGBfristlos gekündigt werden - auch dann, wenn keine Mietrückstände vorliegen. Denn auch eine pünktliche Zahlung der Miete kann das erschütterte Vertrauensverhältnis nicht wiederherstellen.
Dem Vermieter steht somit ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Es ist dem Vermieter nicht zuzumuten, in einem solchen Fall erst abzuwarten bis ihm ein Schaden entsteht, der durch die Einholung der Selbstauskunft vermieden werden sollte.
LG Lüneburg, 13.06.2019 - Az: 6 S 1/19
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.