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Ausfall der Gastherme: Mietminderung bei provisorischer Reparatur?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fallen die Gastherme in den Wintermonaten aus, so dass weder warmes Wasser noch ein Heizen möglich ist, so ist eine Mietminderung i.H.v. 50% gerechtfertigt.

Dieser Mietminderungsanspruch entfällt aber dann, wenn der Mieter eine zunächst provisorische Reparatur verweigert, obwohl eine dauerhafte Reparatur kurzfristig nicht möglich ist.

Eine solche Maßnahme ist dann zweckmäßig, wenn ein elementarer Bestandteil der Wohnung - die Warmwasserversorgung und Heizung - betroffen ist.

Dem Mieter ist hier kein Ablehnungsrecht hinsichtlich der provisorischen Maßnahme zuzustehen.


AG Berlin-Charlottenburg, 04.12.2018 - Az: 224 C 297/18


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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