Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.348 Anfragen

Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemeinschaftsflächen gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vermieter können Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemeinschaftsflächen nicht über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen. Maßgeblich ist hierbei nicht der förmliche Widmungsakt sondern das tatsächliche Gesamtbild.

Vorliegend handelte es sich um ein „Stadtquartier“, bei dem sich auf dem Gelände auch eine öffentliche Sporthalle, Schulen, Kindergärten und eine Seniorenwohnanlage befinden.

Die Umlage der Gartenpflegekosten war nach Ansicht des Gerichts unzulässig, weil kein Bezug zur Mietsache für den Fall besteht, wenn Garten- oder Parkflächen durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet werden.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter selbst den Eindruck vermittelt, dass das Gelände einer Nutzung durch die Öffentlichkeit zugänglich war.


LG Berlin, 25.09.2019 - Az: 65 S 132/19


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant