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Wenn der Handtuchhalter den Heizkörperlack beschädigt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter an einem Heizungskörper einen Handtuchhalter befestigt, was zu Lackschäden am Heizungskörper führte. Der Vermieter forderte deshalb vom Mieter Schadensersatz.

Nachdem der Mieter sich weigerte, dieser Forderung nachzukommen, musste das Amtsgericht die Sache klären.

Das Gericht verneinte eine Schadensersatzpflicht gem. § 538 BGB, weil das Anbringen des Handtuchhalters zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört und die Lackschäden somit mit den Mietzahlungen abgegolten sind.


AG Lingen, 01.10.2019 - Az: 4 C 460/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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