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Hausreinigungspflicht des Mieters und die Hausreinigungskosten in der Nebenkostenabrechnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Mieter mietvertraglich zur Hausreinigung verpflichtet, so kann der Vermieter Hausreinigungskosten auch nicht in der Nebenkostenabrechnung umlegen.

Sofern der Mieter seiner Hausreinigungspflicht nicht nachgekommen sein sollte, so kann der Vermieter jedoch einen externen Dienstleister beauftragen um die entstandenen Kosten beim Mieter als Schadensersatz geltend machen.

Wichtig ist, dass der Vermieter sich bei der Abrechnung der Nebenkosten nicht dazu verleiten lässt, diesen Posten einfach mit in die Abrechnung aufzunehmen. Dies ist nicht zulässig, denn bei der Forderung des Vermieters handelt es sich eben in einem solchen Fall gerade nicht um eine zulässige Nebenkostenposition.


AG Leipzig, 24.05.2018 - Az: 168 C 5604/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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