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Ersatzreisenden nicht angenommen - Rückzahlung des Reisepreises

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall erkrankte ein Reisender nach Abschluss des Pauschalreisevertrages und vor Reiseantritt. Der Betroffene war reiseunfähig und benannte daher rechtzeitig einen Ersatzreisenden. Dieser Namenswechsel darf nicht abgelehnt werden andernfalls besteht ein Anspruch auf Rückzahlung

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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