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Ungenehmigte Untervermietung eines Gewerbemieters - fristlose Kündigung?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
In der
Untervermietung ohne
Erlaubnis des Vermieters liegt grundsätzlich auch dann eine Pflichtverletzung, wenn ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht. Eine solche Pflichtverletzung ist aber regelmäßig kein Grund für eine
außerordentliche Kündigung des (Haupt-)Mietverhältnisses.
In der Regel besteht kein wichtiger Grund zur Verweigerung der Unter-Untervermietung in der Person des Unter-Untermieters, wenn dieser für den Vermieter als Vertragspartner eines Hauptmietvertrages in Betracht kommt.
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