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Sozialunverträglicher Mieter und die Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei massiven Beleidigungen, die zur erheblichen Störung des Hausfriedens führen, kann die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein.

Vorliegend gewährte das Gericht aufgrund der Schwere der Vertragsverstöße auch keine Räumungsfrist.

Im zu entscheidenden Fall kam es zu erheblichen Entgleisungen der betroffenen Mieterin:

Gegenüber einem Mitmieter und seinem 12-jährigen Sohn sagte die Mieterin „Ich fick dich in den Arsch, du Wichser und Arschloch“. Dem Kind wurde gedroht, dass sie ihm „aufs Maul hauen werde, falls er noch mal das Grundstück betreten werde“. Das Kind musste sich weiterhin anhören, es wäre aus dem „Arsch seiner Mutter geboren“.

Andere Personen wurden als „Arschloch, Arschficker oder Motherfucker“ tituliert.

Der Vermieter kündigte daher das Mietverhältnis ordentlich. Da dies zu keiner Reaktion führte, kam es zur Räumungsklage in deren Zusammenhang das Gericht auch die ausgesprochene Kündigung bestätigte.


AG Hamburg-Blankenese, 27.05.2015 - Az: 531 C 323/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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