Sofern sich der Mieter mit der Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Verzug befindet, ist der Vermieter berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Mahnung zur Abgabe der Zustimmungserklärung zu beauftragen.
Der Vermieter verstößt damit nicht gegen seine Schadensminderungspflichten. Die anwaltliche Tätigkeit ist (eher) geeignet, dem Mieter die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung und die Sinnhaftigkeit der Erfüllung der Schuld vor Augen zu führen um so ggf. einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden.
Der Vermieter verstößt damit nicht gegen seine Schadensminderungspflichten. Die anwaltliche Tätigkeit ist (eher) geeignet, dem Mieter die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung und die Sinnhaftigkeit der Erfüllung der Schuld vor Augen zu führen um so ggf. einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden.
AG Berlin-Köpenick, 04.09.2018 - Az: 7 C 199/18
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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