Sofern sich der Mieter mit der Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Verzug befindet, ist der Vermieter berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Mahnung zur Abgabe der Zustimmungserklärung zu beauftragen.
Der Vermieter verstößt damit nicht gegen seine Schadensminderungspflichten. Die anwaltliche Tätigkeit ist (eher) geeignet, dem Mieter die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung und die Sinnhaftigkeit der Erfüllung der Schuld vor Augen zu führen um so ggf. einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden.
Der Vermieter verstößt damit nicht gegen seine Schadensminderungspflichten. Die anwaltliche Tätigkeit ist (eher) geeignet, dem Mieter die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung und die Sinnhaftigkeit der Erfüllung der Schuld vor Augen zu führen um so ggf. einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden.
AG Berlin-Köpenick, 04.09.2018 - Az: 7 C 199/18
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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