Im vorliegenden Streitfall wollte der Vermieter dem Mieter für den Austausch einer defekten Mischbatterie 227 € berechnen - schließlich gehöre dies zu den Kleinreparaturen, zu denen der Mieter vertraglich verpflichtet sei. Der Mieter weigerte sich zu zahlen, so dass sich ein Gericht mit der Sache befassen musste.
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AG Berlin-Köpenick, 09.09.2011 - Az: 6 C 184/11
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