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Defekte Mischbatterie - Kleinreparatur oder nicht?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Streitfall wollte der Vermieter dem Mieter für den Austausch einer defekten Mischbatterie 227 € berechnen - schließlich gehöre dies zu den Kleinreparaturen, zu denen der Mieter vertraglich verpflichtet sei. Der Mieter weigerte sich zu zahlen, so dass sich ein Gericht mit der Sache befassen musste.

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