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Keine Wildschweine im Garten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist verpflichtet, vermietete Gärten mit einem Zaun abzusichern, wenn diese mehrfach von Wildschweinen verwüstet worden sind. Der Zaun muss geeignet sein, um die Tiere vom Grundstück fernzuhalten, ansonsten ist der Vermieter in der Gestaltung des Zauns frei. Die Verwüstung stellt nämlich eine erhebliche Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar, die die Mieter nicht dulden müssen.


AG Berlin-Köpenick, 04.07.2012 - Az: 15 C 25/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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