Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.070 Anfragen
Wegfall von Mietminderungs- und Zurückbehaltungsrechten nach nur teilweise erfolgreicher Mängelbeseitigung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wenn ein Vermieter auf eine Anzeige des Mieters hin Maßnahmen zur Beseitigung eines Mangels der Mietsache unternimmt und sich danach herausstellt, dass diese nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben, ist der Mieter gehalten, dies dem Vermieter mitzuteilen, § 536 c Abs. 1 BGB. Unterlässt der Mieter eine solche Anzeige, kann er sich nicht auf eine fortbestehende Minderung der Miete berufen, § 536 c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB.
Das Unterlassen einer solchen Anzeige ist zugleich ein Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen. Dieser Verstoß schließt auch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB aus, die an sich den Verzug in Höhe eines mehrfachen Minderungsbetrages entfallen lässt. Denn die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht anerkanntermaßen unter dem Vorbehalt der eigenen Vertragstreue. Die Unterlassung einer gebotenen Anzeige stellt eine Verletzung der Verpflichtung zur eigenen Vertragstreue dar (LG Berlin, 11.11.2010 - Az: 67 S 241/08).
LG Berlin, 22.07.2016 - Az: 63 S 237/15
ECLI:DE:LGBE:2016:0722.63S237.15.0A
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.