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Eine Mängelanzeige im Mietrecht ist die formale Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass in der Mietwohnung ein Mangel vorliegt – also ein Zustand, der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Mit dieser Anzeige macht der Mieter seinen gesetzlichen Informationspflichten nach deutschem Mietrecht genüge.
An
Betrifft: Mängelanzeige und Mietminderung
,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von mir angemietete Wohnung in aufweist:
Entsprechend § 535 BGB sind Sie als verpflichtet, die o.g. Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Ich bitte Sie daher, kurzfristig zu beseitigen, spätestens jedoch bis zum .
Da den Wohnwert der an mich vermieteten Wohnung , bin ich zu folgender Mietminderung berechtigt:
Sollten nicht wie gefordert behoben werden, werde ich die Miete ab Fristablauf .
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RJanson, Rodenbach
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