Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.150 Anfragen

Zahlungsverzug bei symbolischer 1 €-Miete und die Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Mietvertragsparteien hatten im zu entscheidenden Fall eine (symbolische) Miete von 1 € sowie eine Nebenkostenvorauszahlung von 220 € monatlich für die Dauer von fünf Jahren vereinbart. Das Mietverhältnis war während der Befristung nur seitens der Mieterin kündbar.

Als die Mieterin mit drei Monatsmieten in Verzug geriet, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.

Die außerordentliche Kündigung war schon wegen der Übernahmeerklärung der Stadt unwirksam.

Die Kündigung, soweit sie als ordentliche Kündigung erklärt worden ist, konnte schon deshalb keinen Bestand haben, weil gemäß des Mietvertrags die (ordentliche) Kündigung des Mietverhältnisses innerhalb einer Frist von fünf Jahren, die hier noch nicht abgelaufen war, nur einseitig seitens der Mieterin möglich, für den Vermieter jedoch ausgeschlossen war.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosHont Péter HetényiMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant