Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.402 Anfragen

Zahlungsverzug bei symbolischer 1 €-Miete und die Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Mietvertragsparteien hatten im zu entscheidenden Fall eine (symbolische) Miete von 1 € sowie eine Nebenkostenvorauszahlung von 220 € monatlich für die Dauer von fünf Jahren vereinbart. Das Mietverhältnis war während der Befristung nur seitens der Mieterin kündbar.

Als die Mieterin mit drei Monatsmieten in Verzug geriet, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.

Die außerordentliche Kündigung war schon wegen der Übernahmeerklärung der Stadt unwirksam.

Die Kündigung, soweit sie als ordentliche Kündigung erklärt worden ist, konnte schon deshalb keinen Bestand haben, weil gemäß des Mietvertrags die (ordentliche) Kündigung des Mietverhältnisses innerhalb einer Frist von fünf Jahren, die hier noch nicht abgelaufen war, nur einseitig seitens der Mieterin möglich, für den Vermieter jedoch ausgeschlossen war.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 15.05.2018 - Az: VIII ZR 150/17

ECLI:DE:BGH:2018:150518BVIIIZR150.17.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant