Eine mietvertragliche Kleinreparaturklausel, die eine Höchstgrenze von 120 € je Reparatur vorsieht, ist nicht zu beanstanden.
Sofern ein Mieter nun berechtigterweise geforderte Kleinreparaturkosten nicht zahlt, kann der Vermieter diese Kosten auch anmahnen. Für die Mahnung können Mahnkosten i.H.v. € 3,80 erhoben werden - auch dann, wenn das Schreiben direkt in den Briefkasten gelegt wurde. Die Erstellung und Zustellung sowie Überprüfung des Zahlungseingangs stellt einen Material- und Zeitaufwand dar, für den 3,80 € nicht zu hoch angesetzt scheint.
AG Berlin-Schöneberg, 03.08.2017 - Az: 106 C 46/17
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