Mieter muss Erhaltungsmaßnahmen nur bei festgestelltem Mangel dulden
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist der Vermieter von Wohnraum in einem Vorprozess mit einem anderen Mieter wegen Knarrgeräuschen zur Durchführung von Fußbodenarbeiten in einer Nachbarwohnung verurteilt worden, so folgt daraus nicht ohne Weiteres eine Verpflichtung des Mieters dieser Nachbarwohnung zur Duldung der Mängelbeseitigungsarbeiten.
Eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung durch den Mieter begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Duldung von Instandsetzungsmaßnahmen in der Wohnung.
AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2018 - Az: 11 C 44/18
ECLI:DE:AGBESB:2018:0827.11C44.18.05
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