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Mieter muss Erhaltungsmaßnahmen nur bei festgestelltem Mangel dulden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Vermieter von Wohnraum in einem Vorprozess mit einem anderen Mieter wegen Knarrgeräuschen zur Durchführung von Fußbodenarbeiten in einer Nachbarwohnung verurteilt worden, so folgt daraus nicht ohne Weiteres eine Verpflichtung des Mieters dieser Nachbarwohnung zur Duldung der Mängelbeseitigungsarbeiten.

Eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung durch den Mieter begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Duldung von Instandsetzungsmaßnahmen in der Wohnung.


AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2018 - Az: 11 C 44/18

ECLI:DE:AGBESB:2018:0827.11C44.18.05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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