Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.601 Anfragen

Voraussetzung einer Verwertungskündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 3 BGB kann ein Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde.

Diese Voraussetzungen liegen zum Zeitpunkt der Kündigung nicht vor, wenn es an einer Abriss- und Zweckentfremdungsgenehmigung fehlt. Das Vorliegen der Genehmigung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung.


AG Berlin-Schöneberg, 22.03.2017 - Az: 7 C 135/16

ECLI:DE:AGBESB:2017:0322.7C135.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant