Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.594 Anfragen
Keine ungewöhnlichen Wandfarben bei Rückgabe der Mietwohnung!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Unabhängig von einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung, sofen Decken und Wände farblich ungewöhnlich überstrichen wurden und in dieser Form bei Auszug übergeben werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um kräftige Rot-, Orange- und Gelbtöne, teilweise kombiniert mit blau-grüner Farbe.
In diesem Fall macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig, weil die Wohnung in einem Zustand hinterlassen (und damit zurückgegeben) wurde, der wegen des Anstrichs über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausging.
AG Berlin-Schöneberg, 24.09.2008 - Az: 103 C 30/08
ECLI:DE:AGBESB:2008:0924.103C30.08.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...