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Eigentümerversammlung in der Waschküche?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Versammlungsort und Versammlungsstätte einer Wohnungseigentümerversammlung müssen so beschaffen sein, dass eine ordnungsmäßige Durchführung der Eigentümerversammlung gewährleistet und allen Wohnungseigentümern die Teilnahme an der Versammlung möglich ist.

Versammlungsort und Versammlungsstätte müssen also frei zugänglich sein. Dafür hat der Verwalter zu sorgen.

Eine Versammlung in der Waschküche ist zumindest bei strittigen Punkten, bei der eine Diskussion ggf. zu erwarten ist, rechtswidrig.

Ein Beschluss, „kurze Versammlungen“ in der Waschküche abzuhalten ist nichtig, weil völlig unbestimmt.


AG Dortmund, 27.03.2018 - Az: 512 C 31/17

ECLI:DE:AGDO:2018:0327.512C31.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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