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Ausgleichsanspruch für erhöhten Reinigungsaufwand infolge Laufabwurfs von grenzabstandsverletzenden Bäumen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung oder Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.


BGH, 27.10.2017 - Az: V ZR 8/17

ECLI:DE:BGH:2017:271017UVZR8.17.0

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