Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.329 Anfragen

Hausgeld geht nur aufs WEG-Konto!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verwalter kann von den Eigentümern nicht verlangen, Hausgelder auf ein offenes Treuhandkonto einzuzahlen. Tut er dies dennoch, kann die Zahlung von den Eigentümern mangels Fälligkeit der Forderung verweigert werden bis ein Eigenkonto eingerichtet ist. Dies gilt zumindest für den Fall, dass die WEG in ihrer Liquidität nicht gefährdet wird.

Schließlich ist der WEG-Verwalter gem. § 27 WEG dazu verpflichtet, eingenommene Gelder von seinem Vermögen getrennt zu halten und hierzu ein Konto auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einzurichten. Dieser Pflicht würde ein offenen Treuhandkontos mit dem Verwalter als Kontoinhaber zuwiderlaufen.


LG Saarbrücken, 04.05.2018 - Az: 5 S 44/17


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant