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Erstattung der Kosten der Wiederbeschaffung alter Kontoauszüge

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter Mietforderungen geltend gemacht. Der Mieter hielt diese für unberechtigt, da er seiner Ansicht nach, alle Mieten gezahlt habe. Da der Mieter jedoch die Kontoauszüge, aus denen eine Zahlung hervorgehen würde, bereits vernichtet hatte, besorgte er sich Kopien von der Bank. Damit gelang der Nachweis, dass sämtliche Zahlungen vorgenommen wurden und tatsächlich keine Mietrückstände bestanden.

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AG Pasewalk, 22.04.2016 - Az: 101 C 85/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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