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Sanierungsmaßnahmen und finanzielle Schwierigkeiten eines Wohnungseigentümers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn bei einem Beschluss über unaufschiebbaren Sanierungsmaßnahmen finanzielle Schwierigkeiten eines Wohnungseigentümers unberücksichtigt bleiben.

Auch wenn Eigentümer bei nicht zwingend erforderlichen Maßnahmen nach Abwägung der Nutzen und Kosten gegebenenfalls Maßnahmen zurückstellen müssen, so gilt dies nicht für unaufschiebbare Maßnahmen.


AG Stuttgart, 09.02.2018 - Az: 67 C 3653/17 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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