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Austausch der Schließanlage - wenn zu lange gewartet wird, kann kein Geld verlangt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter, der zu lange abwartet (vorliegend: gut 16 Monate), ehe er die Schließanlage nach einem Schlüsselverlust austauscht, kann die Kosten nicht vom Mieter ersetzt verlangen, da der Anspruch auf Austausch wegen Sicherheitsbedenken dann nicht mehr besteht. Es ist in einem solchen Fall schlicht nicht glaubwürdig, dass der Austausch aus diesem Grund erfolgte.


AG Waren (Müritz), 12.10.2017 - Az: 16 C 1139/15


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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