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Austausch der Schließanlage - wenn zu lange gewartet wird, kann kein Geld verlangt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter, der zu lange abwartet (vorliegend: gut 16 Monate), ehe er die Schließanlage nach einem Schlüsselverlust austauscht, kann die Kosten nicht vom Mieter ersetzt verlangen, da der Anspruch auf Austausch wegen Sicherheitsbedenken dann nicht mehr besteht. Es ist in einem solchen Fall schlicht nicht glaubwürdig, dass der Austausch aus diesem Grund erfolgte.


AG Waren (Müritz), 12.10.2017 - Az: 16 C 1139/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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RJanson, Rodenbach