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Anspruch des Wohnungseigentümers auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben (im Anschluss an BGH, 11.02.2011 - Az: V ZR 66/10). Insoweit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen seitens des Eigentümers.

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LG Itzehoe, 09.03.2016 - Az: 11 S 79/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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