Der Vermieter ist verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, sobald er diese zur Sicherung seiner Ansprüche nicht mehr benötigt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter die Kaution abzurechnen und in voller Höhe unter Einschluss der Zinsen zurückzuzahlen. Dieser Anspruch steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter bestehen. Fällig wird der Anspruch erst nach Ablauf einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist des Vermieters, die grundsätzlich längstens sechs Monate nach Übergabe abläuft.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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